Aktuell:
Winterreifenpflicht Inhalt und Änderungen vgl.
ADAC-Informationsseite
Wir weisen aus
aktuellem Anlass darauf hin, dass Verkehrszeichen, die laut Presse aus
dem Katalog herausgenommen wurden, jedoch weiterhin bei Verwendung
Gültigkeit haben.
Berufskraftfahrer aufgepasst:
Seit 10. September 2009 große Änderung!
Neues von der Gesetzgebung
Seit 1. Oktober 2006 trat das
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz und die
Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung in Kraft und ist wirksam für
- Busfahrer (Klassen D1, D1E, D und
DE) seit 10. September 2008
- Lkwfahrer (Klassen C1, C1E, C und CE) seit 10. September 2009
Das bedeutet:
- Neuerwerber der Lkw-Klassen
können seit dem 10. September 2009 durch die klassische
Führerscheinausbildung nicht mehr gewerblich tätig werden. Seit
10.09.09 wird eine zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation verlangt
(das bedeutet: zusätzliche Kosten und zusätzlicher Zeitaufwand).
- Für „Besitzständler“
(Führerscheine der Klassen alt 2, C1, C1E, C und CE) gilt seit dem 10.09.09 die Weiterbildungspflicht, sofern eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt
wird.
Doch aufgepasst!
Wer seine
Berufskraftfahrerqualifikation beibehalten will und zur Zeit nicht
gewerblich tätig ist, sollte doch mindestens einmal die Weiterbildung
durch den Eintrag in seinem Kartenführerschein nachweisen lassen. Somit
haben Sie auch mit Ihren „alten 2er“ den Berufskraftfahrer nachgewiesen.
Wenn Sie schon die entsprechende Führerscheinklasse o. Klassen besitzen,
ist für Sie die Weiterbildungspflicht interessant.
Wir werden diese Weiterbildung anbieten und auf Ihr Freizeitangebot
eingehen, indem wir zum Beispiel zwei Varianten der Kurse anbieten.
a) Eintageskurse (einmal im Jahr)
b) Fünftagskurse (alle fünf Jahre)
Diese Info geben wir Ihnen hiermit mit,
damit Sie bei der Verlängerung Ihres Führerscheines keine
Schwierigkeiten bekommen. Bitte gebe diese Info auch Ihren Kollegen
weiter.
Persönliche Beratung bieten wir Ihnen
gerne während der Bürozeiten an.
Thema: Führerschein
seit Januar 2008 wird dieses
Thema schon kurz nach dem 16. Geburtstag zum Gesprächsstoff.
Denn nun gibt es zwei
Varianten der sogenannten Freiheit:
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1.
Das begleitete Fahren ab 17 Jahren! |
2.
Herkömmlicher Führerscheinerwerb und Fahren ohne Begleiter ab 18
Jahren! |
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Ausbildungsbeginn ab 16 ½ Jahren |
Ausbildungsbeginn ab 17 ½ Jahren |
| --> Somit
kannst du die Ausbildung in deine stressfreie Zeit legen (Keine
Klausuren oder sonstige Prüfungen). |
--> Damit
gehst du die Gefahr ein, dass du den Führerschein erst nach dem
18. Geburtstag in der Hand hast. Denn wie wir wissen, gehen
Klausuren und andere Prüfungen öfters vor. |
Weitere Infos in der Fahrschule.
Ab 1. August 2007: 0,0 Promille für
Fahranfänger bis 21
Anstehende Neuerungen im Jahr 2007 Im Herbst 2006 wurde die Winterreifenpflicht umgesetzt.
Das bedeutet: Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen
Bereifung gemäß der Witterung aufweisen.
Auch sieht der Gesetzgeber nun vor, dass der Autofahrer zu jeder Zeit
freie Sicht hat und somit im Winter Anti-Gefriermittel für
Scheibenwischanlagen verpflichtend ist.
Fahren mit Licht / Taglicht
In neuen Fahrzeugen ist Taglicht bereits Standard.
Zweite Ausbildungsphase
Fahranfänger können jetzt allerdings frühestens nach einem
halben Jahr Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ein Fortbildungsseminar
für Fahranfänger "FSF" besuchen. Durch diese Teilnahme können sie ihre
Probezeit um ein Jahr verkürzen. Näheres erfahren Sie unter
"Leistungen"
und auf der Homepage des
Fahrlehrerverbands-BW.
Patenschaft der Besonnenheit
Seit langem hat sich der Fahrlehrerverband überlegt, wie man den jungen
Fahranfängern mehr Sicherheit nach der Ausbildung geben kann. Dabei wurde
das Modell "Patenschaft der Besonnenheit" entworfen. Dies bedeutet, dass
der Fahranfänger durch einen Verwandten oder Bekannten während seiner
Ausbildung und Monate, evtl. Jahre danach begleitet wird. Diese Person
müsste allerdings namentlich erwähnt werden und bekommt einen Aufkleber
sowie gleichzeitig die Möglichkeit an einer Verlosung durch den
Fahrlehrerverband teilzunehmen. Näheres in unserer Fahrschule.
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