AKTUELLES

 

Aktuell: Winterreifenpflicht
Inhalt und Änderungen vgl. ADAC-Informationsseite


Wir weisen aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Verkehrszeichen, die laut Presse aus dem Katalog herausgenommen wurden, jedoch weiterhin bei Verwendung Gültigkeit haben.


Berufskraftfahrer aufgepasst:
Seit 10. September 2009 große Änderung!

Neues von der Gesetzgebung

Seit 1. Oktober 2006 trat das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz und die Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung in Kraft und ist wirksam für

- Busfahrer (Klassen D1, D1E, D und DE) seit 10. September 2008
- Lkwfahrer (Klassen C1, C1E, C und CE) seit 10. September 2009

Das bedeutet:

- Neuerwerber der Lkw-Klassen können seit dem 10. September 2009 durch die klassische Führerscheinausbildung nicht mehr gewerblich tätig werden. Seit 10.09.09 wird eine zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation verlangt (das bedeutet: zusätzliche Kosten und zusätzlicher Zeitaufwand).

- Für „Besitzständler“ (Führerscheine der Klassen alt 2, C1, C1E, C und CE) gilt seit dem 10.09.09 die Weiterbildungspflicht, sofern eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Doch aufgepasst!

Wer seine Berufskraftfahrerqualifikation beibehalten will und zur Zeit nicht gewerblich tätig ist, sollte doch mindestens einmal die Weiterbildung durch den Eintrag in seinem Kartenführerschein nachweisen lassen. Somit haben Sie auch mit Ihren „alten 2er“ den Berufskraftfahrer nachgewiesen.
Wenn Sie schon die entsprechende Führerscheinklasse o. Klassen besitzen, ist für Sie die Weiterbildungspflicht interessant.
Wir werden diese Weiterbildung anbieten und auf Ihr Freizeitangebot eingehen, indem wir zum Beispiel zwei Varianten der Kurse anbieten.

a) Eintageskurse (einmal im Jahr)
b) Fünftagskurse (alle fünf Jahre)

Diese Info geben wir Ihnen hiermit mit, damit Sie bei der Verlängerung Ihres Führerscheines keine Schwierigkeiten bekommen. Bitte gebe diese Info auch Ihren Kollegen weiter.

Persönliche Beratung bieten wir Ihnen gerne während der Bürozeiten an.


Thema: Führerschein

seit Januar 2008 wird dieses Thema schon kurz nach dem 16. Geburtstag zum Gesprächsstoff.

Denn nun gibt es zwei Varianten der sogenannten Freiheit:

1. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren!

2. Herkömmlicher Führerscheinerwerb und Fahren ohne Begleiter ab 18 Jahren!

Ausbildungsbeginn ab 16 ½ Jahren

Ausbildungsbeginn ab 17 ½ Jahren

--> Somit kannst du die Ausbildung in deine stressfreie Zeit legen (Keine Klausuren oder sonstige Prüfungen). --> Damit gehst du die Gefahr ein, dass du den Führerschein erst nach dem 18. Geburtstag in der Hand hast. Denn wie wir wissen, gehen Klausuren und andere Prüfungen öfters vor. 

Weitere Infos in der Fahrschule.


Ab 1. August 2007:  0,0 Promille für Fahranfänger bis 21

Anstehende Neuerungen im Jahr 2007
Im Herbst 2006 wurde die Winterreifenpflicht umgesetzt.
Das bedeutet: Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Bereifung gemäß der Witterung aufweisen.
Auch sieht der Gesetzgeber nun vor, dass der Autofahrer zu jeder Zeit freie Sicht hat und somit im Winter Anti-Gefriermittel für Scheibenwischanlagen verpflichtend ist.


Fahren mit Licht / Taglicht
In neuen Fahrzeugen ist Taglicht bereits Standard.


Zweite Ausbildungsphase
Fahranfänger können jetzt allerdings frühestens nach einem halben Jahr Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ein Fortbildungsseminar für Fahranfänger "FSF" besuchen. Durch diese Teilnahme können sie ihre Probezeit um ein Jahr verkürzen.
Näheres erfahren Sie unter "Leistungen" und auf der Homepage des Fahrlehrerverbands-BW.


Patenschaft der Besonnenheit
Seit langem hat sich der Fahrlehrerverband überlegt, wie man den jungen Fahranfängern mehr Sicherheit nach der Ausbildung geben kann. Dabei wurde das Modell "Patenschaft der Besonnenheit" entworfen. Dies bedeutet, dass der Fahranfänger durch einen Verwandten oder Bekannten während seiner Ausbildung und Monate, evtl. Jahre danach begleitet wird. Diese Person müsste allerdings namentlich erwähnt werden und bekommt einen Aufkleber sowie gleichzeitig die Möglichkeit an einer Verlosung durch den Fahrlehrerverband teilzunehmen. Näheres in unserer Fahrschule.